Als Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sind wir gesetzlich zur Organisation des Arbeitsschutzes verpflichtet.
Diese Aufgaben können wir kostenintensiv von externen Dienstleistern erbringen lassen, oder im Rahmen der BuS-Vereinbarung mit ZAEK-NR in Eigenregie erbringen.
Keine Kollegin und kein Kollege benötigt neue administrative Aufgaben, was wir benötigen sind Lösungen!
Wir als FZO liefern diese Lösungen! Teilnehmende am BuS-System, erhalten den BuS-Ordner erhalten, den sie praxisindividuell bearbeiten sollten. Nicht selten stösst man bei der Bearbeitung jedoch auf Fragen, die nicht ohne Weiteres zu beantworten sind.
- Was ist ein Gefahrstoffverzeichnis?
- Müssen wir ein Gefahrstoffverzeichnis führen?
- Was muss die Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsbereiches enthalten?
Der FZO-hilft und stellt praxisrelevante Hilfen zur Verfügung stellt. Diese Hilfen gilt es dann nur noch marginal an die eigene Parxissituation anzupassen.
Diese praxisrelevanten Hilfen erarbeiten und aktualisieren wir gemeinsam mit dem
Sicherheitsingenieur / Fachkraft für Arbeitssicherheit der ZAEK-NR, Jan Hefer, M.Sc.
02131 / 53119 389
Dazu werden wir 2025 eine Fortbildungsveranstaltung anbieten, an der Sie Ihre Fragen direkt an Herrn Hefer stellen können. Zusätzlich erhalten Sie relevante HIlfen im Mitgliederbereich zum Download..